AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der VBS Logistik GmbH
Stand: 01.04.2024
Grundlagen:
Die VBS.logistik GmbH als Auftragnehmer stellt für den Auftraggeber im vereinbarten Gebiet dessen Werbung auf der Grundlage eines Vertrages zu. Für den konkreten wöchentlichen Zustelltermin (Mittwoch) muss der Vertrag bis Donnerstag, 14:00 Uhr, vorliegen und die Werbung bis Freitag, 12:00 Uhr, für die Kommissionierung am jeweiligen Leistungsort bereitstehen. Ansonsten gilt der Vertrag als nichtig. Ausnahmen müssen gesondert vereinbart und erhöhte Aufwendungen durch den Auftraggeber vergütet werden.
Leistungsorte sind:
– Fa. TM Transporte, Heinrich-Lorenz-Str. 2-4, 09120 Chemnitz
– DVH Weiss-Druck GmbH & Co. KG, Abteilung Fertigung/ Anlieferung Lager, Gewerbegebiet Bergen (Neuwiese) Geierswalder Straße 14, 02979 Elsterheide OT Bergen
Zustellung
Die Zustellung durch den Auftragnehmer erfolgt durch Einlegen in die vorhandenen Zustellanlagen ausschließlich an Haushalte, Firmen und Einrichtungen, die unter zumutbaren Umständen erreicht werden können.
Werbeprospekte werden ausschließlich an Haushalte unter Beachtung des Werbeverbotes (Keine Werbung) zugestellt. In Zeitungen maschinell eingelegte oder einzulegende Prospekte werden Bestandteil dieser. Erst das Werbeverbot (keine kostenlosen Zeitungen) erweitert dieses Verbot. Amtliche Nachrichten werden ohne Beachtung von Werbeverboten zugestellt.
Reklamationen
Beanstandungen oder Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung können nur innerhalb von drei Werktragen nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Eine Bearbeitung ist nur möglich, wenn das (Zustell-) Datum, die exakte Adresse und der Name des Reklamanten sowie eine genaue Beschreibung der Umstände schriftlich übermittelt werden.
Reklamationen werden umgehend geprüft und das Ergebnis dem Auftraggeber mitgeteilt.
Bei begründeten Beanstandungen, die Ursache im schuldhaften Handeln des Auftragnehmers haben, wird im entsprechenden Umfang Kostenfreiheit gewährt.
Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Straßenabschnitte oder Zustellbezirke nachweislich nur teilweise oder gar nicht bedient wurden.
Einzelreklamationen, die aus verschiedenen Zustellbezirken angezeigt werden, ziehen keinen Nachlass nach sich. Wie allgemein üblich, gelten 10% Streuverlust nicht als Mangel.
Überdrucke und Kommissionierungsreste
Liefern Druckereien Überdrucke an (bis zu 10% der Gesamtmenge), ohne dass diese gesondert, ggfs. mit Verwendungszweck, über die Auftragserteilung, ausgewiesen werden, erfolgt keine Einlagerung oder ähnliches. Gleiches gilt für Kommissionierreste. All diese Reste werden, nach der Verarbeitung, zur Makulatur. Eine weitere Lagerpflicht für den Auftragnehmer besteht nicht.
Haftung Auftraggeber
Der Auftraggeber haftet für die Qualität und damit ebenso für den textlichen Inhalt von für die Zustellung vorgesehenen Drucksachen sowie für die Substanz von den Werbeproben. Eine diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers wird ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zustellung von Werbematerial abzulehnen, dessen Inhalt gegen bestehende Gesetze verstößt.
Haftungsausschluss des Auftragnehmers
Bei Verzögerungen und Schäden, die infolge höherer Gewalt, wie z.B. Brand, Streik, durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung.
Der Auftragnehmer haftet nicht für einen durch den Zustellauftrag erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg.
Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer für die Durchführung eines Auftrages einzusetzen. Die Haftung des Auftragnehmers bleibt vollumfänglich bestehen.
Preise
Die Preise berechnen sich auf der Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste und werden mit dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verbindlich.
Preise für die Zustellung von Zeitungen, Warenproben, Katalogen oder ähnlichen Sendungen werden jeweils per 1000 Stück angegeben und berechnet.
Bis zu einer Auflage von 5000 Stück wird ein Pauschalpreis unabhängig vom Umfang der tatsächlich zuzustellenden Menge berechnet.
Die Preise werden nach Gewicht, Format, Zustellart und Bebauungsstruktur der Zustellgebiete berechnet. Eine gleichzeitige Zustellung von Werbematerialien anderer Auftraggeber (auch der gleichen Branche) kann nicht ausgeschlossen werden.
Vergütung
Die Leistung wird nach Abschluss der Zustellung oder (wahlweise) wöchentlich in Rechnung gestellt. Die Zahlung wird nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto etc. sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Die weitere Ausführung von Aufträgen kann durch den Auftragnehmer bis zur Begleichung der Außenstände zurückgestellt werden.
Für die Erfüllung künftiger Aufträge wird Vorauszahlung verlangt.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sind einzelne oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des Aufragnehmers an. Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorschreibt.